Förderrichtlinien

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Ökologie in außereuropäischen Ländern. Dieser Zweck wird insbesondere erfüllt durch die Gewährung von Stipendien zur Erarbeitung einzelner von Bewerbern zu formulierender Forschungsvorhaben. Anträge an die Stiftung sollen sich inhaltlich mit freilandökologischen Fragestellungen außerhalb von Europa befassen, wobei pflanzliche Organismen im Vordergrund stehen sollen. Es können auch zoologische, ökotoxikologische und physiologische Aspekte mitbearbeitet werden.

Es werden vor allem solche Anträge berücksichtigt, die als Anschubfinanzierung ausgelegt sind, d.h. die für die Antragstellerin/den Antragsteller die Grundlage zur Beantragung eines größeren Forschungsvorhabens bei einschlägigen Förderinstitutionen, z.B. der DFG, bilden. Möglich sind auch gut begründete Ergänzungsfinanzierungen spezieller Teile oder Kosten in einem anderweitig geförderten größeren Vorhaben.

Jede/r deutsche oder österreichische Biologin/Biologe bzw. Wissenschaftlerin/Wissenschaftler aus einer verwandten Disziplin kann sich um ein Stipendium bewerben, falls sie/er bereits auf ökologischem Gebiet gearbeitet hat. Als Antragsteller kommen vornehmlich Promovierte, z.B. Habilitierende oder Privatdozentinnen/Privatdozenten in Betracht. In Ausnahmefällen können fortgeschrittene Doktorandinnen/Doktoranden bei der Vergabe berücksichtigt werden. Das Stipendium wird nur unter der Bedingung zuerkannt, dass sich die Bewerberin/der Bewerber verpflichtet, nach Beendigung der Forschungen einen Bericht und/der eine Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift vorzulegen. Darüber hinaus wird auf eine unterstützende Institution, z.B. ein wissenschaftliches Institut, im Untersuchungsland Wert gelegt.

Ein Stipendium kann in einer Höhe von bis zu EUR 12.500 gewährt werden.

Nach Abschluss der Arbeiten ist eine mit Quittungen belegte Abrechnung einzureichen.

Die Stipendiat*innen müssen die zugewiesenen Gelder innerhalb von 12 Monaten ausgeben. Eine Verlängerung der Frist muss beantragt und begründet werden

Die Vorstellung der Forschungsergebnisse auf den Mini-Symposien wird erwartet.

Zudem wird erwartet, das erzielte Ergebnisse bei einem Symposium der Schimper-Stiftung vorgestellt werden.